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§ 16 EStG,Tausch von Mitunternehmeranteilen als Veräußerungsvorgang

KG1 (GmbH & Co. KG): Gesellschafter 100 % A (hält zwei Anteile von je 50 %) KG2 (GmbH & Co. KG): Gesellschafter B 50 % und C 50 % Die Gesellschafter A und B möchten 50 % der Gesellschaftsanteile tauschen, so dass folgende Beteiligung vorliegt: KG1: 50 % A, 50 % B KG2: 50 % A, 50 % C Ferner erhält A einen Spitzenausgleich in Höhe von 500 T€. Haben A und B beide einen Veräußerungsvorgang, oder kann die Übertragung zu Buchwerten erfolgen und nur der Spitzenausgleich muss versteuert werden?
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