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§ 17 EStG,Zuzug

Sachverhalt: Unser Mandant ist seit Januar 2021 in Deutschland ansässig (Wohnsitz und Lebensmittelpunkt = Familie) in Deutschland. Gleichzeitig hat er den bisherigen Wohnsitz in Zürich/Schweiz beibehalten. Er besitzt beide Staatsbürgerschaften. Er ist unter anderem seit einigen Jahren an einer Kapitalgesellschaft nach Schweizer Recht (= GmbH) mit Sitz in der Schweiz zu 25 % beteiligt. Er plant die Veräußerung dieser Beteiligung. Fragen: 1. Wo (in D oder in CH?) und wie (Gewinnermittlung nach deutschem Recht?) ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern? 2. Bestünde – gestaltend – ggf. eine Möglichkeit, die Versteuerung des Veräußerungsgewinns in die Schweiz zu „verlagern“, da diese Gewinne in der Schweiz anscheinend steuerfrei sind, und wie wären ggf. die Voraussetzungen hierfür?
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