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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 13 Abs. 7 EStG,§ 7g EStG,IAB bei Photovoltaik

Ein Mandant hat ein Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage (fassadenintegriert) gebaut. Mit den Mietern hat er Warmmieten vereinbart, Stromlieferung wird nicht gesondert vereinbart und auch nicht separat abgerechnet. Der Anteil der Einspeisung beträgt voraussichtlich 50 %. In dieser Höhe haben wir auch den Vorsteuerabzug in Abzug gebracht. Können wir für diese Anlage im Jahr 2020 einen Investitionsabzugsbetrag bilden?
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