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Einzelunternehmen,negatives Kapital,Betriebsverpachtung

A betreibt ein Einzelunternehmen (Versicherungsvertreter). Die Bilanz weist ein negatives Eigenkapital von 380.000 € auf. Er möchte nun B und C zu je 15 % beteiligen. Es soll kein Geld fließen. Wegen des negativen Eigenkapitals erzielt A meiner Ansicht nach daher einen Veräußerungserlös von 30 % von 380.000 € = 114.000 €. Könnte der Fall auch alternativ gelöst werden: A, B und C gründen eine neue OHG. A überlässt die Aktiva seines bisherigen Einzelunternehmens (Büroausstattung, Kundenstamm, Kfz) unentgeltlich an die neue ABC-OHG. Die Aktiva und Passiva des bisherigen Einzelunternehmens wären dann Sonderbetriebsvermögen der ABC-OHG. A müsste keinen Veräußerungsgewinn versteuern. Ist dies aus Ihrer Sicht möglich?
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