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Sonderbetriebsvermögen,Arbeitszimmer

Ausgangsfall: Mandant A wohnt in einer Eigentumswohnung, die ihm zu 100 % selbst gehört. In dieser Eigentumswohnung befindet sich ein Arbeitszimmer, welches er betrieblich im Rahmen seines Einzelunternehmens nutzt. Frage: 1) Kann durch die Nutzung eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung notwendiges Betriebsvermögen im Einzelunternehmen entstehen? 2) Welche Grenzen (ggf. Nichtaufgriffsgrenzen) gelten für die Entstehung von notwendigem Betriebsvermögen? Abwandlung: Die Eigentumswohnung gehört nicht A alleine, sondern auch seinem Ehegatten oder Lebensgefährten. Es besteht: a) eine Bruchteilsgemeinschaft (50/50), b) eine GbR (50/50). Fragen: 1) Kann eine Bruchteilsgemeinschaft die Entstehung von notwendigem Betriebsvermögen verhindern? 2) Kann eine GbR die Entstehung von notwendigem Betriebsvermögen verhindern, wenn: a) das Arbeitszimmer unentgeltlich zur Nutzung im Rahmen des Einzelunternehmens überlassen wird? b) das Arbeitszimmer entgeltlich von der GbR an das Einzelunternehmen vermietet wird? 3) Falls eine GbR die Entstehung von notwendigem Betriebsvermögen verhindern kann, gibt es eine Mindestbeteiligung, die zu beachten ist?
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