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§ 16 EStG,Liquidation,Einkünfte

Wir bitten Sie um Ihre Hilfe bei folgendem Sachverhalt: Unser Mandant X ist seit dem 25.09.2007 an der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 GmbH & Co. KG (Hamburg) beteiligt. Diese wurde zum 31.12.2019 liquidiert. Die Vertragssumme beträgt 20.000 €, die laut Kapitalkontoauszug auch in voller Höhe eingezahlt worden ist. Bisher wurden keine Einkünfte aus dieser Beteiligung erklärt. Nun wurde uns mit den Steuerunterlagen für 2020 eine Abrechnung über das Abfindungsguthaben aus der Beteiligung vorgelegt. Dieses weist die Berechnung wie folgt aus: Einbezahlte Einlage (Einlagekonto): 20.000,00 € ./. Ergebnisbeteiligung seit Beitritt: –10.939,01 € ./. Entnahmen/Ausschüttungen: –5.057,55 € = Stand Kapitalkonto 4.003,44 € zzgl. anteiliger Auseinandersetzungswert 1.000 € = Abfindungsguthaben 5.003,44 € Das ausgewiesene Abfindungsguthaben wurde im Januar und Dezember 2020 an den Mandanten ausgezahlt. Wir bitten Sie um Ihre Einschätzung, ob das Guthaben in der Einkommensteuererklärung 2020 erklärt werden muss.
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