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Veräußerungsgewinn,Kaufpreisraten

In meiner Anfrage geht es um den Zeitpunkt der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen. Mein Mandant ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Die gesamten Anteile an der KG sowie der GmbH wurden zum 1. August 2021 veräußert. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Hälfte der Kaufpreiszahlung mit Übergang zum 1. August 2021 erfolgt und die zweite Kaufpreiszahlung erst nach zwölf Monaten, mithin zum 31. Juli 2022. Der vollständige Übergang der Gesellschaftsanteile erfolgte zum 1. August 2021. Meines Erachtens ist der gesamte Verkaufspreis im Jahre 2021 zu versteuern, auch wenn die Kaufpreiszahlungen auf zwei Kalenderjahre aufgeteilt werden. Bitte teilen Sie mir mit, wie Ihre Ansicht zu dem vorgenannten Sachverhalt ist.
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