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§ 16 EStG,Grundstücke als Teilbetriebe

Folgender Sachverhalt: Mandant X vermietet sein Lager- und Bürogebäude an seine GmbH. Die Vermietung ist daher aufgrund der Betriebsaufspaltung als Gewerbebetrieb einzustufen. In dieser „Vermietungs“bilanz sind noch Ferienwohnungen (Bj.: 1996) erfasst. Diese Ferienwohnungen werden seit einigen Jahren aber nicht mehr als Fewo (kurzfristige Vermietung) genutzt, sondern werden langfristig als Wohnungen vermietet. Die Immobilien blieben als gewillkürtes Betriebsvermögen aber in der Bilanz und damit Gewerbebetrieb. Die ehemals als Fewo genutzten Gebäudlichkeiten sind räumlich getrennt von dem Lager- und Bürogebäude (andere Straßenadresse). Mandant X möchte jetzt die aktuell dauervermieteten Immobilien in das Privatvermögen überführen. Daher jetzt die Frage: Handelt es sich hier um einen Teilbetrieb mit der Folge, dass Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG in Anspruch genommen werden können? Die räumliche Trennung wäre vorhanden, ein anderer Kundenkreis wird ebenfalls angesprochen. Allerdings handelt es sich um keine originäre gewerbliche Tätigkeit, zudem wird die Tätigkeit nach Entnahme nicht eingestellt (bzw. die Vermietung als Ferienwohnung ist eingestellt – die Dauervermietung verbleibt).
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