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Handelsvertreter,Fahrtenbuch

Unser Mandant ist Handelsvertreter für Spirituosen. Er fährt täglich verschiedenen Personen, vor allem in „Kaltakquise“ an, von denen auch viele nicht anzutreffen sind. Im Fahrtenbuch hat er lediglich die aufgesuchten Orte, nicht jedoch die Personen, bei denen er geklingelt hat, vermerkt. Diese sind auch aus anderen Unterlagen nicht nachvollziehbar, da er über potenzielle Kunden, die er nicht angetroffen hat, keine Aufzeichnungen führt. Ist das Fahrtenbuch bereits aus diesem Grund abzuerkennen oder gibt es im Rahmen der Erleichterungen für bestimmte Berufsgruppen (darunter ja auch Handelsvertreter) eine Möglichkeit, dies dem Finanzamt zu erläutern?
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