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Betriebsaufspaltung,umgekehrte

Die H-GmbH ist ein Grundstücksunternehmen und nimmt seit einigen Jahren die erweiterte Kürzung (GewStG) in Anspruch. Alleiniger Gesellschafter ist WL mit 100 %. Seit einiger Zeit vermietet die H-GmbH ihre Dachflächen an die C GmbH & Co. KG für den Betrieb einer PV-Anlage. An der C GmbH & Co. KG sind beteiligt: WL 50 %, ANL 40 %, JS 10 %. Beschlüsse in der KG sind vertraglich einstimmig zu fassen. Geschäftsführer der Komplementärin der C ist ebenfalls WL. WL bekommt ferner eine Tätigkeitsvergütung direkt von der KG. Fragen: 1. Könnte hier eine Betriebsaufspaltung vorliegen? 2. Sind die Anteile des WL an der H-GmbH möglicherweise Sonderbetriebsvermögen bei der C-KG? 3. Greift hier der Ausschlusstatbestand des § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG? 4. Wäre die Umwandlung der C GmbH & Co. KG in eine GmbH eine Möglichkeit zur Erhaltung der erweiterten Kürzungsmöglichkeit (unter Beachtung von Punkt 2)?
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