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§ 6 Abs. 3 EStG,Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils mit Sonderbetriebsvermögen

Meine Mandanten (Ehemann 90 % Beteiligung als Kommanditist, Ehefrau 10 % Beteiligung als Kommanditistin) möchten ihre Anteile an einer GmbH & Co. KG veräußern. An der Verwaltungs-GmbH der KG sind beide im gleichen Verhältnis beteiligt. Um die steuerlichen Freibeträge besser nutzen zu können, würde ich gerne eine unentgeltliche Übertragung von 40 % der Anteile des Ehemanns auf die Ehefrau vornehmen. Muss neben dem KG-Anteil auch der Komplementäranteil anteilig übertragen werden, um eine Buchwertfortführung zu erhalten? Könnte das im Hinblick auf den unmittelbar bevorstehenden Unternehmensverkauf einen Gestaltungsmissbrauch darstellen?
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