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Betriebsfeier mit Angehörigen,110-?-Freibetragsgrenze,Anteil des Unternehmers

Unsere Mandantin, eine GbR, möchte eine Betriebsfeier veranstalten. Die GbR besteht aus drei gleichberechtigten Unternehmern, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Nun ist die Frage, ob die Ehegatten/Partner der Unternehmer als Begleitung zur Betriebsfeier analog der Begleitung der Arbeitnehmer zu betrachten und die Kosten somit als sonstige betriebliche Aufwendungen abziehbar sind, oder ob die Begleitung der Unternehmer als privat veranlasst gilt und die Kosten somit als Privatentnahmen der entsprechenden Gesellschafter zählen.
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