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Sonderbetriebsvermögen,Betriebsaufspaltung

Die beiden natürlichen Personen A und B streben folgende Struktur an: A ist alleiniger Gesellschafter der A-Holding GmbH und B ist alleiniger Gesellschafter der B-Holding GmbH. Diese beiden Holding GmbHs wiederum sind zu jeweils 50 % Gesellschafter der AB-Verwaltungs-GmbH, die ihrerseits Komplementärin der AB-GmbH & Co. KG ist. A und B sind jeweils zu 50 % Kommanditisten dieser AB-GmbH & Co. KG. Außerdem halten die A-Holding GmbH und die B Holding GmbH jeweils 50 % an einer AB-Immobilien-GmbH. Die AB-Immobilien-GmbH hält ein Grundstück im Betriebsvermögen, welches der AB-GmbH & Co. KG entgeltlich überlassen wird. Entsteht bei Umsetzung der geschilderten Struktur eine Betriebsaufspaltung oder Sonderbetriebsvermögen?
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