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Erhaltungsaufwand,Betriebsausgabe

Der Steuerpflichtige hat im Jahr 2010 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen und erzielt aus dieser Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Jahr 2020 müssten die Module der PV-Anlage aufgrund eine Defekts getauscht werden. Vom Hersteller wurde aufgrund der Reklamation ein anteiliger Schadensersatz geleistet. Handelt es sich bei den Kosten des Modultauschs um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand oder um aktivierungspflichtige Anschaffungskosten?
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