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gewillkürtes Betriebsvermögen,Ausgleichsflächen

Unser Mandant ist Bauunternehmer und hat ein Betriebsgrundstück, auf dem mehrere Hallen stehen. Aufgrund der Grundstückslage, der betrieblichen Nutzung und einer Teilung des Grundstücks ist er verpflichtet, auch Ausgleichsflächen zu schaffen für den Schutz der Natur. Auf diesen Flächen befinden sich Bäume, so dass eine Nutzung für das Unternehmen nicht möglich wäre. Im Rahmen einer Grundstücksvermessung wurden die betrieblichen Nutzflächen neu zugeordnet und die Größen der Ausgleichsflächen separat ermittelt und im Grundbuch ausgewiesen. Bisher war es ein gesamtes Grundstück, in dem die Ausgleichsfläche mit enthalten war. Diese gesamte Grundstück wurde als Betriebsvermögen deklariert. Nach der Vermessung ist die Ausgleichsfläche getrennt und wird niemals zu betrieblichen Zwecken genutzt. Kann nun nach der Neuvermessung die Ausgleichsfläche weiterhin als gewillkürtes Betriebsvermögen im Unternehmen bleiben? Denn das Vorhandensein und die Größe dieser Ausgleichsflächen ergibt sich nur in Abhängigkeit vom Betriebsgrundstück und vom Unternehmen. Sinngemäß: Ohne Ausgleichsfläche ist kein Gewerbebetrieb möglich. Somit möchten wir gerne eine Zuordnung als gewillkürtes Betriebsvermögen vornehmen, auch um einer Entnahme vorzubeugen. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
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