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Aufgabegewinn,Tilgung von betrieblichen Schulden im Privatvermögen,Darlehen durch Vater und Verzicht auf Rückzahlung

Der Mandant hat tatsächlich im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe Überentnahmen von 300.000 €. Allerdings betragen die Schulden, welche er zum Zeitpunkt der Aufgabe in der Bilanz stehen hat, ebenfalls 300.000 €. Diese zahlt er noch privat weiter ab. Der Prüfer lässt diese Positionen nun außer Acht. Reicht ein Nachweis der Tilgung der Verbindlichkeiten? Hätte da im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe umgebucht werden müssen? Was wäre, wenn es sich um ein Darlehen des Vaters handelt, welcher auf die Rückzahlung verzichtet und offiziell eine Schenkung ausspricht? Würde das auch als Einlage zählen?
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