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Betriebsaufspaltung,Verflechtung

Unser Mandant ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er arbeitet von zu Hause aus, die Wohnung gehört den Eheleuten 50/50. Er nutzt einen Teil (vielleicht die Hälfte) eines Zimmers von 30 m² betrieblich für die GmbH, das sonst privat genutzt wird. Die Wohnung hat eine Größe von insgesamt 150 m². Frage: Können die Eheleute dieses Zimmer (20 % der Fläche) an die GmbH vermieten, ohne dass es zur Betriebsaufspaltung kommt? Eigentlich dürfte ja keine BA durch die 50/50-Eigentumsverhältnisse entstehen. Oder sollte man lieber darauf verzichten?
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