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Einkommensteuer,PV-Anlage,Liebhaberei

Liebhabereiwahlrecht bis 10 kW Wie verhält es sich, wenn der Mandant eine eigene PV-Anlage unterhält (kleiner 10 kW) und gleichzeitig in einer Mitunternehmerschaft mit einer fremden Person (nicht Ehegatte) eine weitere PV-Anlage betreibt (kleiner 10 kW)? Können hier die PV-Anlagen getrennt beurteilt und kann bei der Einkommensteuer des Mandanten die Liebhaberei gewählt werden und dies auch für die Mitunterschaft (so dass auch hier die Erstellung einer Steuererklärung entfallen kann) so gewählt werden, oder muss sich unser Mandant anteilig oder sogar vollständig die kW-Leistung aus der Mitunternehmerschaft zurechnen lassen?
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