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Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG,Darlehensforderung im Betriebsvermögen,§ 4 EStG

Ein Mandant betreibt einen Gewerbebetrieb mit dem gewerblichen Grundstückshandel (Einzelunternehmen). Er möchte seine Gewinne gem. § 34a EStG begünstigt besteuern. Gleichzeitig möchte er aus dem Einzelunternehmen ein Darlehen an eine GmbH gewähren (an der GmbH ist er mittelbar zu 100 % beteiligt). 1. Wird das Darlehen als Entnahme gewertet und gefährdet damit die Besteuerung nach § 34a EStG? 2. Sind die Darlehenszahlungen der GmbH bei dem Einzelunternehmen Zinserträge? Oder werden sie auf der privaten Ebene des Mandanten als Kapitalerträge besteuert?
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