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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft,Kostenerstattungen

Die Steuerpflichtigen A und B sind Kommanditisten einer GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Sie sind beruflich viel für die GmbH & Co. KG unterwegs und wollen sich u.a. Kilometergeld und Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand auszahlen. Gelten diese Auszahlungen bei den Mitunternehmern als Sonderbetriebseinnahme? Kann die Auszahlung auch durch die Komplementär-GmbH erfolgen? Falls ja, macht es einen Unterschied, ob die Auszahlung von der KG erfolgt oder von der Komplementär-GmbH?
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