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§ 6b EStG,Übertragung

Unser Mandant hat aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen aus dem Sonderbetriebsvermögen einer GmbH & Co. KG eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet. Er möchte nun im Rahmen einer noch zu gründenden GmbH & Co. KG (Komplementärin wird eine GmbH) ein Flugzeug erwerben und an verschiedene Interessenten verchartern. Ist die Übertragung der Rücklage im oben beschriebenen Fall auf das Flugzeug möglich? Wie ist in einem solchen Fall die Gewinnerzielungsabsicht zu ermitteln? Durch die Übertragung der Rücklage verbleiben nur geringere Anschaffungskosten. Ist der Gewinn dann unter Berücksichtigung der verminderten AfA-Bemessungsgrundlage durch den Übertrag der §-6b-Rücklage zu errechnen?
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