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Entnahme,Marke,immaterielles WG

Mein Mandant (Einzelunternehmen) ist im Besitz eine Wort-/Bildmarke. Diese ist auf seinen Namen registriert. Laut Lizenzvertrag erhält mein Mandant von der X-GmbH, bei welcher er Gesellschafter-Geschäftsführer ist, 40 % der verkauften Ware (Nettoumsätze). Mein Mandant hat weiterhin im Dezember 2021 eine Ein-Mann-GmbH Y gegründet. Über diese Y GmbH rechnet er nun die Lizenzgebühr mit der X-GmbH ab. Fragestellung: 1. Mein Mandant möchte die Lizenz in die Y-GmbH einbringen, mit welchem Wert ist die Lizenz anzusetzen? 2. Bei der Übertragung der Lizenz vom Einzelunternehmen auf die Y-GmbH werden stille Reserven aufgedeckt, wie wird die Höhe berechnet, nach Umsatz? 3. Entsteht durch die Überlassung der Lizenz vom Einzelunternehmen auf die Y-GmbH eine Betriebsaufspaltung?
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