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Gewinnermittlung,Unternehmereigenschaft,Fortführung eines Betriebs durch die Erben

Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern soll eine Steuererklärung für 2020 abgeben. Der Ehemann verstarb am 23.04.2020. Der Ehemann betrieb eine Photovoltaikanlage. Nach dem Tod geht die Anlage auf die drei Erben (Mutter und zwei Kinder) über. Vom Finanzamt liegt ein Schreiben vor bezüglich gesonderte und einheitliche Feststellung, Umsatzsteuer und Gewinnermittlung für die Erbengemeinschaft. Meine Frage: Müssen zwei Gewinnermittlungen erstellt werden? Einmal bis zum 23.04.2020 (Ehemann) und einmal ab dem 24.04.2020 (Erbengemeinschaft)? Falls ja, sind die Einnahmen und Ausgaben taggenau zu ermitteln oder reicht eine Umrechnung der gesamten Einnahmen und Ausgaben auf die entsprechenden Monate? Wird die Umsatzsteuererklärung nur per 31.12.2020 von der Erbengemeinschaft abgegeben?
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