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nachträgliche Veräußerungskosten,rückwirkendes Ereignis

Der Gesellschafter A ist zum 31. Dezember 2020 aus der ABCDE GmbH & Co. KG ausgeschieden. In der Sonderbilanz des A waren zum 31. Dezember 2020 alle Sonderbetriebsausgaben enthalten. Zwischen A und der Gesellschaft gab es einen Rechtsstreit über die Höhe des Abfindungsbetrags. Zwischenzeitlich gab es eine Einigung. Der A hat nun erst im Jahr 2022 saftige Rechtsanwaltsrechnungen über 50 T€ erhalten und bezahlt. Frage: Wie kann der A diese Rechtsanwaltsrechnungen geltend machen? Ist die Sonderbilanz des Jahres 2020 nochmals zu ändern, da hier die Rückstellung für Sonderbetriebsausgaben zu gering war? Oder liegen laufende nachträgliche Sonderbetriebsausgaben des A vor, welche der A im Jahr der Zahlung im Jahr 2022 steuerlich geltend machen kann? Sind diese Sonderbetriebsausgaben des A einheitlich und gesondert in der nicht vorhandenen Sonderbilanz des A (der ja im Jahr 2022 nicht mehr Gesellschafter ist) geltend zu machen, oder kann der A einfach im Jahr 2022 nachträgliche Sonderausgaben in der Anlage G aus einer im Jahr 2020 gekündigten Beteiligung geltend machen?
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