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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Unser Mandant ist eine GbR, an welcher A und B zu jeweils 50 % beteiligt sind. Beteiligter A möchte nun zusammen mit seiner Ehefrau E das Arbeitszimmer, welches sich in der Eigentumswohnung der Eheleute A + E befindet, an die AB-GbR vermieten. Das Arbeitszimmer befindet sich im Privatvermögen, Eigentumswohnung der Ehegatten A + E (gemeinsames Vermögen). Ist die Vermietung des Arbeitszimmers eine reine Vermögensverwaltung oder aber handelt es sich hier um eine Betriebsaufspaltung oder aber Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters A (zum jeweiligen Anteil des Arbeitszimmers i.H.v. 50 %)?
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