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Investitionsabzugsbetrag,§ 7g EStG,JStG 2020,Anwendung der neuen Prozentgrenzen

Mein Mandant Herr D. erwarb im Jahr 2022 ein betriebliches Fahrzeug (Lastkraftwagen). Dafür wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 Investitionsabzugsbeträge gemäß § 7g EStG in Abzug gebracht. Meine Frage: Die Herabsetzung der Anschaffungskosten konnte in den bis zum 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren in Höhe von 40 % und kann seit dem 01.01.2020 in Höhe von bis zu 50 % vorgenommen werden. In welcher Höhe können die Anschaffungskosten des im Jahr 2022 angeschafften Fahrzeugs um die vorhandenen Investitionsabzugsbeträge gekürzt werden, da die zu übertragenden Investitionsabzugsbeträge auch aus den Jahren 2018 und 2019 stammen?
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