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vGA,Pauschalsteuer

Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung (2015–2017) vermerkte der Prüfer, dass er bzgl. der Sachzuwendungen eine Kontrollmitteilung an das zuständige Körperschaftsteuer-Finanzamt zur Prüfung einer vGA weitergebe. Es handelt sich um drei Gesellschafter-Geschäftsführer, welche jeweils mit 33,33 % an der GmbH beteiligt sind. Werte: 2016: 20.000 € – abgeführte pauschale Steuern: 6.500 € 2017: 26.500 € – abgeführte pauschale Steuern: 9.400 € Das zuständige KSt-FA hat nun geänderte Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 erlassen, ohne den Steuerpflichtigen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Fragen: 1. Hätte das Finanzamt die Steuerbescheide ändern dürfen, ohne rechtliches Gehör zu gewähren? 2. Kann überhaupt eine vGA vorliegen, da die Geschäftsführer nur jeweils mit 33,33 % an der Gesellschaft beteiligt sind? 3. Wäre im Falle einer vGA die abgeführte pauschale Lohnsteuer ebenfalls Bestandteil der vGA? 4. Wäre die abgeführte pauschale Lohnsteuer im Falle einer vGA vom Finanzamt in Form berichtigter Lohnsteuerbescheide zurückzuerstatten?
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