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Zeitpunkt,Betriebsveräußerung,Vertrag

Ein Einzelunternehmer hat mit Anteilsübertragungsvertrag 50 % seines Einzelunternehmens veräußert. Anschließend wurde der Gewerbebetrieb mit dem Käufer als GbR fortgeführt, indem beide ihre 50-%-Anteile in die neu gegründete GbR eingelegt haben. Der Einzelunternehmer hat sein Gewerbe zum 31.12.2020 abgemeldet mit dem Hinweis, dass der Betrieb als GbR weitergeführt wird. Im Anteilsübertragungsvertrag steht, dass die Veräußerung des 50-%-Anteils mit Wirkung zum 01.01.2021 vollzogen wird. Der Gesellschaftsvertrag der GbR ist vom 27.12.2020. Zu welchem Stichtag muss die Veräußerung des Geschäftsanteils erklärt werden?
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