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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Liebhaberei

Mandant hat im Nebenerwerb eine Gaststätte (Lounge nur im Außenbereich) eröffnet und hat im ersten Jahr einen Verlust von rd. 24 T€ erzielt. Das FA hat in der Veranlagung diesen Verlust direkt unter Vorbehalt gesetzt wegen Prüfung Liebhaberei. Ist das so rechtens, oder kann das Finanzamt erst nach fünf Jahren (Anlaufphase) mit dieser Vorläufigkeit kommen, und wir sollten dagegen Einspruch einlegen?
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