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Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter,Gesamthandsbilanz,Sonderbilanz

Eine GmbH & Co. KG hat diverse Darlehensverbindlichkeiten ggü. GmbHs, die den Gesellschaftern gehören, aber auch gegenüber den Gesellschaftern A und B selbst. Um die KG zu entschulden, beschließen die Gesellschafter A und B, diese Verbindlichkeiten ins Sonderbetriebsvermögen zu übernehmen. Die Verbindlichketien ggü. den GmbHs können unstrittig fortgeführt werden. Frage: Was passiert mit der Verbindlichkeit ggü. A, wenn A diese in sein Sonderbetriebsvermögen übernimmt? Hier kommt es ja eigentlich zur Konfusion. Kann diese Verbindlichkeit dann erfolgsneutral ausgebucht werden?
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