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§ 17 Abs. 4 EStG,Auflösungsverlust,Zeitpunkt

Die Steuerpflichtige hält 100 % GmbH-Anteile und ist alleinige Gesellschafterin. Zum 31.12.2021 wird die Liquidation abgeschlossen. Die Bilanz und die Steuererklärungen 2021 werden im September 2022 an das Finanzamt abgegeben. Eine Löschung der GmbH kann frühestens Ende des Jahres erfolgen. Wann kann der Auflösungsverlust nach § 17 EStG steuerlich geltend gemacht werden?
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