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Geringfügigkeitsprüfung bei gewerbl. und freiberufl. Einkünften,Innenumsätze im einheitlichen Unternehmen

Unser Mandantin, eine GbR, hat Einkünfte gem. § 18 EStG und wird auf dem Bürogebäude eine Photovoltaikanlage installieren. Um nicht Stromlieferant zu werden, muss Betreiber und Nutzer des erzeugten Stroms die GbR sein! Hier besteht die Gefahr einer Abfärbung (Grenze 3 % und 24.500 €). Wie berechnet sich der Umsatz bei 70 % Eigenverbrauch? Werden die erzielten Umsätze mit den Stadtwerken zuzüglich selbst verbrauchter Strom mit 0,20 € pro kw/h berechnet und muss dies zusammen unter 24.500 € liegen oder greift hier die Vereinfachung nicht? Gibt es unter der Prämisse, „kein Stromlieferant zu werden“ (Betreiber und Bezieher = derselbe), eine andere Gestaltung?
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