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Betriebsaufspaltung,Sachliche Verflechtung,Marken

A ist 100%iger Gesellschafter der A-GmbH. Die Anteile werden im Privatvermögen gehalten. Auf A als Privatperson sind Wort-Bild-Marken eingetragen, welche den Außenauftritt der GmbH wesentlich prägen. Diese werden der GmbH von A unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Unserer Ansicht nach ist hier eine Betriebsaufspaltung entstanden, da personelle und sachliche Verflechtung vorliegen. Die sachliche Verflechtung resultiert daraus, dass die Wort-Bild-Marken wesentliche Betriebsgrundlagen sind, da diese in Werbung und Produktdesign verwendet werden und die Wahrnehmung des Unternehmens wesentlich prägen. Damit sind auch die GmbH-Anteile in einem Betriebsvermögen „Wort-Bild-Marken“ enthalten.
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