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Betriebsaufgabe durch Erben,Steuerermäßigungen,§ 16 EStG

Der Steuerpflichtige A ist im Februar 2022 verstorben. Erbe sind die Ehefrau und zwei Kinder. A war Inhaber eines Gewerbebetriebs. Der Gewerbebetrieb soll aufgegeben werden. Im Rahmen der Betriebsaufgabe entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. A hatte das 55. Lebensjahr überschritten und die Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG bisher nicht in Anspruch genommen. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Regelung auf die Erbengemeinschaft übertragen werden kann, oder ob die Erbengemeinschaft nach Annahme der Erbschaft den Veräußerungsgewinn mit vollem Steuersatz und ohne Freibetrag nach § 16 EStG versteuern muss.
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