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§ 4 EStG,Aktivierung von Nutzungsrechten sowie Abschreibungsdauer

Folgender Sachverhalt: Unser Mandant, eine GmbH, hat einen alten Resthof gekauft und lässt diesen nun zu vielen Ferienwohnungen umbauen, welche gewerblich vermietet werden sollen. Dieser Resthof liegt abgelegen und hat eine Straßenanbindung, welche nur für wenige Autos gedacht ist. Durch die gewerbliche Vermietung wird das Verkehrsaufkommen durch die An- und Abreisen stark ansteigen, wodurch der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein einen jährlichen Betrag festgesetzt hat als Sondernutzungsgebühr für die Sondernutzungserlaubnis. Unser Mandant hat nun einen Antrag auf Ablösung der Sondernutzungsgebühr beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, und durch eine einmalige Zahlung wird die Sondernutzungserlaubnis auf unbegrenzte Zeit erteilt. Unsere Frage: Wie ist dieser Sachverhalt zu verbuchen? Ist es ein einmaliger Aufwand oder ein erworbenes Recht, welches abgeschrieben werden muss? Wenn ja, wie lange muss das Recht abgeschrieben werden, da es ja auf unbegrenzte Zeit erteilt wurde?
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