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verdeckte Einlage,gemeiner Wert der Anteile,Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG

A ist zu 4,8 % und B zu 95,2 % an der AB Holding GmbH beteiligt. Im Jahr 2020 hatten A und B zusammen Anteile (in Höhe von 85 %) an einer südafrikanischen Gesellschaft AB Pty Ltd. Im Juni 2020 wurden die Anteile an der AB Pty Ltd. in Südafrika von A und B auf die AB Holding GmbH unentgeltlich überschrieben. Fragen: Liegt zum Zeitpunkt der Umschreibung eine verdeckte Einlage der Ltd.-Anteile in die Holding GmbH? Muss die Einlage zum Teilwert erfolgen, was dazu führen würde, dass A und B die stillen Reserven besteuern müssen? Wie müssten A und B in diesem Fall die stillen Reserven besteuern? Wie wird die Einlage der Anteile bilanziell abgebildet (gegen Kapitalrücklage oder Ertrag mit anschließender außerbilanzieller Korrektur des Gewinns)?
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