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§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG,Bilanzberichtigung

Sachverhalt: Mandant M ist seit ca. 1990 bilanzierender Einzelunternehmer (Einzelhandel mit Ladenlokal und Werkstatt). Ladenlokal und Werkstatt sind zunächst von den Eltern gemietet. Die Eltern übertragen dann im Kalenderjahr 2006 das (unbelastete) Grundstück schenkweise unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf M. Dieser zahlt weiter Miete an die Eltern. Die Mutter verstirbt im Jahr 2014; der Vater verzichtet im Jahr 2015 mit Wirkung ab 1.1.2016 schenkweise auf den Vorbehaltsnießbrauch. Die Mietzahlungen enden zum 31.12.2015. Eine Bilanzierung des gewerblich genutzten Grundstücksteils ist bei M bisher nicht erfolgt, so dass eine Bilanzberichtigung notwendig ist. Es ist jedoch unklar, ob das Grundstück im Rahmen einer Bilanzberichtigung mit dem Wert des Kalenderjahres 2006 oder dem Wert der Kalenderjahre 2015 oder 2016 einzulegen ist. Hierzu erbitte ich Ihre Stellungnahme.
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