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vGA,Berichtigung von Steuerklärungen nach § 153 AO

Ich bin beauftragt, für eine GmbH Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen. Die Gesellschafter nutzen ein im Betriebsvermögen der GmbH befindliches Wohnhaus und haben hierfür Miete an die Gesellschaft gezahlt. Die Betriebskosten für Strom, Gas, Wasser etc. wurden in den Jahresabschlüssen aufwandswirksam verbucht. Aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamts wurde festgestellt, dass von den Gesellschaftern für die Jahre 2015–2017 keine Umlagen bezahlt wurden und somit hier eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Die verbuchten Betriebskosten von den Stadtwerken etc. wurden von der Betriebsprüfung gestrichen und gewinnerhöhend berücksichtigt. Meine Frage hierzu: Müssen die Umlagen der Folgejahre ab 2018 von den Gesellschaftern an die Gesellschaft zurückgezahlt werden? Was ist mit den bereits durch das Finanzamt veranlagten Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuerbescheiden der Folgejahre ab 2018?
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