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Sonderbetriebsvermögen,GmbH-Anteile,§ 6 Abs. 5 EStG

Ende 2020 hat der Mandant ein Grundstück vom Sonderbetriebsvermögen (2018 wurde die GmbH & Co. KG gegründet und eine bis dahin existierende Betriebsaufspaltung als Sonderbilanz dieser KG weitergeführt) in das Gesamthandvermögen zu Buchwerten übertragen. Die bisher für 1 Mio. € bilanzierten GmbH-Anteile sind in der Sonderbilanz verblieben, eigentlich nur aus Kostengründen. Nunmehr ist zeitnah geplant, auch diese GmbH-Anteile in das Gesamthandvermögen der KG zu überführen , damit eine Einheits-GmbH & Co. KG entsteht (und es verbleiben nur noch das Bankkonto und ein Geldmarktfonds im SBV). Für die Urkunde des Notars ist geplant, hier nur den Nominal-Wert der GmbH-Anteile zu benennen in Höhe von 50.000 DM. Ist dies steuerneutral möglich bzw. worauf sollte dabei geachtet werden? Insbesondere darauf, ob hierbei für den Notar der bilanzierte Wert angegeben werden muss?
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