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Wallbox,Zuordnung,Einnahmen

Unser Mandant wird mit seiner Frau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er hat eine Wallbox zur Aufladung des E-Autos gekauft und am Privathaus installiert. Für die Wallbox hat er einen staatlichen Zuschuss erhalten. Unsere Frage bezieht sich auf den steuerlichen Ansatz der Anschaffungskosten der Wallbox. Wie sind die Kosten steuerlich abzugsfähig, wenn a) nur das Privatauto der Ehefrau damit geladen wird? b) das Privatauto der Ehefrau und das Firmenauto aus der Angestelltentätigkeit damit geladen wird, ohne dass es eine Möglichkeit zur Ladung beim Arbeitgeber gibt? c) nur das Firmenauto aus der Angestelltentätigkeit damit geladen wird und es eine Möglichkeit zur Ladung beim Arbeitgeber gibt? Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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