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gewerblicher Grundstückshandel,Stellplätze,Teilung

Ich bitte um Beantwortung der Frage, ob folgender Sachverhalt zum gewerblichen Grundstückshandel führen kann: Ein Mandant hat ein Grundstück mit Garagen und Stellplätzen (zehn Stück) gekauft. Mein Mandant möchte nun direkt nach dem Kauf die zehn Stellplätze teilen und einzeln verkaufen. Führt dies zu gewerblichem Grundstückhandel oder bleibt es bei Spekulation?
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