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Forderungen,Ausbuchung,Verjährung

Sohn hat vom Vater einen Betrieb geerbt. In den Forderungen sind viele verjährte Forderungen vorhanden (viele aus dem Jahr 2015). In der Bilanz 2019 wurden diese aufgrund der Verjährung ausgebucht. Dem Prüfer reicht dies nicht aus. Es müsse ein Beweis über die Einrede der Verjährung vorgelegt werden. Ist dies rechtens?
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