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Entnahmen,Besteuerung

Sachverhalt: An der AB-GbR sind die Gesellschafter A und B beteiligt. Die AB-GbR betreibt ein Restaurant. Beide Gesellschafter arbeiten nicht im Restaurant mit (außer in Ausnahmesituationen). Das Restaurant wird im Wesentlichen durch eine Geschäftsführerin C geführt. Bisher wurden keine Pauschalen für Warenentnahmen für die beiden Gesellschafter verbucht. Die aktuell stattfindende Betriebsprüfung möchte für beide Gesellschafter Pauschalen für Sachentnahmen ansetzen. Frage: Müssen nicht mitarbeitende Gesellschafter Sachentnahmen versteuern? Gibt es hierzu irgendwo Literatur/Urteile? Erweiterung Frage: Der Gesellschafter A hat daneben noch ein anderes Gewerbe. Dort werden Sachentnahmen (jedoch nicht für Gastro) erfasst. Sind diese Sachentnahmen anrechenbar?
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