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Gewinnermittlung,Insolvenzeröffnung

Bei Mandant X wurde im laufenden Geschäftsjahr ein Insolvenzverfahren eröffnet. Den Bankbestand musste X zum Stichtag der Insolvenzeröffnung zusammen mit einer monatlichen Abschlagszahlung an den Insolvenzverwalter bezahlen. Die Schulden setzen sich aus betrieblichen und privaten Verbindlichkeiten zusammen und übersteigen die bisher an den Insolvenzverwalter gezahlten Beträge deutlich. X durfte sein Unternehmen nach Insolvenzeröffnung weiter betreiben. Wie muss nun in der Gewinnermittlung (EÜR) im Jahr der Insolvenzeröffnung mit dem Abfluss des Bankguthabens und den monatlichen Abschlägen verfahren werden? Kann zwischen den betrieblichen und den privaten Schulden eine prozentuale Aufteilung vorgenommen werden und der Abfluss des Bankguthabens sowie der Abschläge mit dem ermittelten betrieblichen Prozentsatz als Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt werden? Meines Erachtens wäre dies falsch, da derzeit noch nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Höhe die einzelnen Schuldposten bei Abwicklung der Insolvenz bedient werden. Müssen die Zahlungen in die Insolvenzmasse also vorerst gewinnneutral (Privatentnahme) behandelt werden und bei Abwicklung der Insolvenz in dem Geschäftsjahr der Abwicklung in Höhe der tatsächlichen Zahlungen an die Schuldner entsprechend als Betriebsausgabe berücksichtigt werden (dann als Privateinlage)?
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