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Schenkung,Betriebsaufspaltung,Nießbrauch

Derzeit besteht zwischen einem Einzelunternehmen (Grundstücke 100 % V) und einer GmbH (51 % V, 49 % T) eine Betriebsaufspaltung. Sollte V versterben, erhält T im Vermächtniswege sowohl das EU als auch die GmbH-Anteile. Dies ist bzgl. des weiteren Bestehens der Betriebsaufspaltung unproblematisch. Wird nun vorab im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das EU unter Nießbrauchsvorbehält übertragen, ergibt sich im Todesfall dann eine Beendigung der personellen Verflechtung, weil die Erbengemeinschaft das Vermächtnis bzgl. der GmbH-Anteile erst erfüllen muss? Meine zweite Frage wäre, sollen vorab das EU und die GmbH-Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden, muss das EU zwingend vorher zu einer Besitzpersonengesellschaft werden. Können dies auch 1 % sein, um dann die vorweggenommene Erbfolge einzuleiten?
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