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Betriebsaufspaltung,Personengruppentheorie

An der X-GmbH & Co. KG sind A, B, C und D zu je 25 % beteiligt. Komplementärin ist die V-GmbH mit 0 %. Die GmbH & Co. KG ist gewerblich entprägt. Einziger Geschäftszweck ist die Überlassung eines in ihrem Eigentum stehenden Parkhauses an die Z-GmbH; Einkünfte aus V+V. An der Z-GmbH sind ebenfalls A–D zu ebenfalls je 25 % beteiligt. Die Z-GmbH schließt Verträge mit Dauermietern und betreibt das Tagesgeschäft (unstreitig gewerblich). Frage: Liegt eine Betriebsaufspaltung vor mit der Folge, dass die GmbH & Co. KG gewerblich und das Grundstück Betriebsvermögen wird?
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