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Wegzug,Gewerbe

Herr L meldet sein Gewerbe und seinen Wohnsitz in Deutschland ab und zieht in seine Heimat nach Litauen zurück. In Litauen wird Herr L ein Gewerbe anmelden und sowohl dort als auch gelegentlich in Deutschland tätig sein. 1. Stellt seine Tätigeit für ein bis drei Wochen – ggf. mehrmals im Jahr, für verschiedene Kunden in Deutschland eine Betriebsstätte dar? 2. Fällt für die unter 1. genannten Handwerkertätigkeiten deutsche Umsatzsteuer an? 3. Fällt Herr L durch den Wegzug unter die Regelungen des AStG?
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