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§ 7g EStG,Photovoltaikanlage,mehrere GmbH & Co. KGs

Ausgangslage Unternehmer A beabsichtigt, aufgrund der aktuellen Energiekrise eine größere Photovoltaikanlage aufzubauen. Unternehmer A plant dazu, eine GmbH B zu gründen. Die GmbH B soll Komplementärin von mehreren GmbH & Co KGs (C, D, E, F, G) werden. Unternehmer A will gemeinsam mit der GmbH B und ihm als Kommanditist die GmbH & Co. KGs (C, D, E, F, G) zum Betrieb von Photovoltaikanlagen zu gründen. Unternehmer A beabsichtigt, für jede GmbH & Co. KG (C, D, E, F, G) einen IAB für den Kauf einer Photovoltaikanlage zu bilden. Fragen: 1) Ist es möglich, für jede GmbH & Co. KG (C, D, E, F, G) jeweils einen IAB zu bilden? 2) Auf welche Besonderheiten hat A hier bei der Ausgestaltung zu achten? 3) Ist es möglich, für jedes Unternehmen einen IAB in Höhe von 200.000 € zu bilden? Dies bedeutet bei fünf Anlagen 1.000.000 €. 4) Müssen die Anlagen technisch getrennt sein? 5) Wie lange ist die lineare Abschreibungsdauer einer Photovoltaikanlage? 6) Ist eine Photovoltaikanlage ein Wirtschaftsgut oder zerfällt eine Anlage technisch (unabhängig vom Besitzer) in mehrere Teile? 7) Wann ist eine eventuelle Pachtvorauszahlung bei fremden Dächern oder Äckern zu berücksichtigen? Muss hier zwingend bilanziert werden, oder darf die Zahlung direkt unmittelbar berücksichtigt werden?
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