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Passive Rechnungsabgrenzung,Reparaturkostenpauschale,Hörgeräteakustiker

Unsere Mandantin (Hörgeräteakustiker, GmbH) betreibt ein Unternehmen mit fünf Filialen. Die GmbH schreibt Rechnungen an die Krankenkassen über Hörgeräte inkl. einer Reparaturpauschale, welche für einen Zeitraum von sechs Jahren gilt. Muss diese Reparaturpauschale pro Rechnung passiv abgegrenzt werden oder könnte man auch pauschal einen Gesamtbetrag vom jährlichen Umsatz (Reparaturpauschale) als Gewährleistungsrückstellung berücksichtigen? Gibt es eine Pflicht zur passiven Rechnungsabgrenzung?
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