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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Liebhaberei

Der Mandant betreibt seit 2009 nebenberuflich eine Kfz-Werkstatt und macht seitdem Verluste. Das Finanzamt hat jetzt eine Betriebsprüfung für 2016–2020 durchgeführt und will die geltend gemachten Verluste wegen Liebhaberei nicht anerkennen. Das Finanzamt verneint eine Gewinnerzielungsabsicht, da der Mandant in den Anfangsjahren die Verluste hingenommen hat, ohne den Verlusten durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Nach Beginn der Betriebsprüfung hat sich der Mandant zusätzlich bemüht, weitere Kunden zu werben durch verschiedene Maßnahmen, was ihm auch gelungen ist, und die BWA für 2022 weist aktuell schon einen Gewinn aus. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, ergriffene Maßnahmen aus den Jahren 2021 ff. änderten nichts mehr daran, dass in den Jahren 2016–2020 Liebhaberei vorgelegen habe. Ich bin der Meinung, durch die Möglichkeit einer Totalüberschussprognose, die im vorliegenden Fall positiv ist, sind auch die streitgegenständlichen Jahre 2016–2020 einzubeziehen mit der Folge, wenn die Prognose positiv ist, dann liegt keine Liebhaberei vor. Andernfalls würde das Finanzamt jetzt für die Jahre 2016–2020 die geltend gemachten Verluste nicht anerkennen, dann aber in den Folgejahren die Gewinne der Steuer unterziehen? Weiter handelt es sich bei der hier ausgeübten Tätigkeit nicht um die typischen Tätigkeiten, bei denen Liebhaberei angenommen wird (Pferdezucht, Segelyachten etc.). Daher muss das Finanzamt zusätzliche Anhaltspunkte liefern, warum im betreffenden Fall Liebhaberei vorliegen soll. Das Finanzamt vertritt hier die Auffassung, die Tätigkeit Autopflege/-reparatur habe durchaus eine Nähe zur persönlichen Lebensführung. Nach meinem Dafürhalten handelt es sich hier aber gerade nicht im eine solche Tätigkeit, und das Finanzamt müsste daher Anhaltspunkte darlegen, warum es sich hier um eine Liebhaberei handeln sollte. Wenn das Finanzamt über Jahre hinweg Verluste nicht anerkannt hat, und der Mandant macht dann Gewinne, müssen dann die Gewinne versteuert werden?
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